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   VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05   

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VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05 (https://dejure.org/2005,20177)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.09.2005 - 6 B 3817/05 (https://dejure.org/2005,20177)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. September 2005 - 6 B 3817/05 (https://dejure.org/2005,20177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rangfolgenentscheidung einer Landesmedienanstalt über die Kabelbelegung - Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § ... 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 35 Abs. 3 NMedienG; § 37 Abs. 2 S. 1 u. 2 NMedienG; § 37 Abs. 1 NMedienG; Art. 87 Abs. 1 EGV; Art. 88 Abs. 3 S. 2 EGV; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 2002/22/EG; Art. 52 Abs. 1 S. 3 u. 4 RStV; Art. 19 Abs. 4 GG; § 52 Abs. 1 LRG; § 52 Abs. 3 S. 2 LRG
    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festlegung der Rangfolge für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Mediendiensten in Kabelanlagen im Land Niedersachsen; Ansehung der Entscheidung der Landesmedienanstalt über die Vergabe von Kabelkanälen als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festlegung der Rangfolge für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Mediendiensten in Kabelanlagen im Land Niedersachsen; Ansehung der Entscheidung der Landesmedienanstalt über die Vergabe von Kabelkanälen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 925
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hannover, 25.01.2002 - 6 B 5101/01
    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Dennoch hat die Antragsgegnerin eine vorrangige Einspeisung der Regionalmagazine des Norddeutschen Rundfunks und von Radio Bremen angeordnet und zur Begründung die Schritte des Auswahlverfahrens inhaltsgleich dargestellt wie in einem nach § 52 LRG ergangenen Bescheid vom 11. Oktober 2001, dessen sofortige Vollziehung Gegenstand des Verfahrens 6 B 5101/01 war (Bl. 27 ff. der Gerichtsakte 6 B 5101/01).

    Insoweit kann die Rangfolgeentscheidung nach Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 25.1.2002 - 6 B 5101/01 -, AfP 2002 S. 267) den in die Auswahlentscheidung Einbezogenen gegenüber nur einheitlich ergehen.

  • VG Hannover, 20.07.2005 - 6 B 3574/05

    Verletzung des Rechts auf eine rechtsfehlerfreie Entscheidung über die Rangfolge

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Stellt die Landesmedienanstalt dennoch bestimmte Programmkategorien auf und will sie einer Programmkategorie von vornherein einen Bewertungsvorrang einräumen, muss sie im Fall der Anfechtung der Rangfolgeentscheidung auch insoweit nachvollziehbar darlegen, welche Bewertungsmaßstäbe sie dabei anlegt und wie sie die Kriterien für die Bewertung des Vielfaltbeitrags der bevorzugten Programmkategorie den Bewertungsmaßstäben zuordnet (wie VG Hannover, Beschluss vom 20.7.2005 - 6 B 3574/05 -).

    Sie vertritt unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen im Verfahren 6 B 3574/05 die Auffassung, dass im Anschluss an die Antragserwiderung der Antragsgegnerin ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Bescheides bestehe und dass sie ein überwiegendes Interesse am Sofortvollzug habe.

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt, dass die Gerichte angefochtene Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachprüfen (zum Rundfunkrecht: BVerfG, Beschluss vom 19.2.1991, NVwZ-RR 1991 S. 365).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Insoweit müssen die Verwaltungsgerichte effektiv und wirkungsvoll die Einhaltung der oben dargestellten rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraumes überprüfen können (vgl. BVerfGE 84, 34, 46 ff. = NJW 1991 S. 2005 ff.; BVerfGE 84, 59, 72 ff.), um die in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle zu leisten.
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 8. weisen zutreffend darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Sicherung der Rundfunkfreiheit in der Kabelanlage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 97, 228 [267] m.w.N.) weitgehend frei ist.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Zum Anderen muss er mit materiellen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regelungen eine Ordnung des Rundfunks gewährleisten, in welcher sich die Vielfalt der Themen und Meinungen in der Gesellschaft widerspiegeln kann und Fehlentwicklungen durch Einflussnahme von Einzelnen oder Wenigen vorgebeugt wird (BVerfGE 83, 238 [296 f.]).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Dafür ist es zwingend notwendig, dass seitens der Behörde nachvollziehbar dargelegt wird, welche Bewertungsmaßstäbe in Ausfüllung des Beurteilungsspielraumes angelegt worden sind und wie die einzelnen Bewertungskriterien in Anwendung des jeweiligen Maßstabes den zu beurteilenden Beiträgen zugeordnet worden sind (vgl. BVerwGE 91, 262, 266 ff., DVBl. 1992 S. 503 ff., zum Prüfungsrecht).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Insoweit müssen die Verwaltungsgerichte effektiv und wirkungsvoll die Einhaltung der oben dargestellten rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraumes überprüfen können (vgl. BVerfGE 84, 34, 46 ff. = NJW 1991 S. 2005 ff.; BVerfGE 84, 59, 72 ff.), um die in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle zu leisten.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02

    Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Die Kammer hält an ihrer Rechtsprechung fest, wonach der Antragsgegnerin bei der Beurteilung, ob und in welchem Maße ein Fernsehprogramm oder ein Mediendienst zur Vielfalt in der Kabelanlage beiträgt und mit welchem Ergebnis dabei regionale und länderübergreifende Informationsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. VGH Mannheim, VBlBW 2003 S. 317 [319]).
  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit

    Auszug aus VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
    Dieses ist ausdrücklich in Bezug auf Kabelbelegungsentscheidungen von dem Oberverwaltungsgericht Bremen im Urteil vom 14.9.1999 - 1 HB 433/98 - (DVBl. 2000 S. 128 [140]) unter Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verneint worden.
  • VG Hannover, 09.01.2006 - 6 B 6924/05

    Maßstab für Rangfolge der Kanalbelegung im Kabelnetz; Beurteilungsspielraum der

    waren vielmehr ein Kernpunkt der Auseinandersetzung zwischen der Veranstalterin dieses Fernsehprogramms und der Antragsgegnerin im Verfahren 6 B 3817/05 (vgl. Beschluss der Kammer vom 8.9.2005 - 6 B 3817/05 -).

    Insoweit hat die Antragsgegnerin die noch für die Rangfolgeentscheidung vom 26. Mai 2005 vorgenommene Kategorisierung dieser Programme aufgegeben und damit verbundene und in den vorangegangenen gerichtlichen Verfahren beanstandete Einräumung eines Vorrangs im Sinne einer bevorzugten Vorabentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 8.9.2005 - 6 B 3817/05 -) aufgegeben.

    aus dem vorangegangenen Rangfolgeverfahren, die ursprüngliche Wertung der Landesmedienanstalt, die Sportberichterstattung in den gesetzlich bestimmten Programmen sei durch den Statuswechsel von Eurosport zu einem gesetzlich bestimmten Programm deutlich verbessert worden, sei in der Sache unzutreffend, in der neuen Sachentscheidung vom 19. September 2005 erneut zu befassen und den diesbezüglichen Vorbringen des Veranstalters aus dem Verfahren 6 B 3817/05 Rechnung zu tragen.

  • VG Hannover, 14.06.2007 - 7 A 5462/06

    DVB-T; Einspeisungspflicht; Fernsehprogramm; Kabelbelegung; Kabelfernsehen;

    Denn mit dem Tatbestandsmerkmal der terrestrischen Verbreitung wird insoweit sprachlich und sinngebend zweifelsfrei ausgedrückt, dass es allein auf den Übertragungsweg der Verbreitung, nicht jedoch auf die Beschaffenheit der von dem erdgestützten Sender zum unmittelbaren Empfang übertragenen Funksignale ankommt (VG Hannover, Beschluss vom 20.7.2005 - 6 B 3574/05 - Beschluss vom 8.9.2005, ZUM 2005, S. 925).
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